Herzlich willkommen im SEO Forum der ABAKUS Internet Marketing GmbH
registrieren registriertes Mitglied
Dem würde ich so nicht zustimmen wenn es um reine B2B Anrufe geht, Die Ausnahme sagt ja "Firmen die mutmaßlich am Angebot interessiert sein könnten" und das würde ich bei diesem Szenario schon zugestehen.ole1210 hat geschrieben:In dem von dir genannten Beispiel dürfte die Kaltaquise rechtlich (glücklicherweise!!) nicht zulässig sein. Was helfen die 9 Abschlüsse, wen einer zum Anwalt geht und dich einen Kopf kürzer macht?
Sign!ole1210 hat geschrieben: Für mich gibt es NICHTS ätzenderes als diese ungefragten Werbeanrufe!